Grundsteuerreform: Ein bisschen Gerechtigkeit reicht nicht

Veröffentlicht am 11.11.2020 in Kreisverband

Die grün-schwarze Landesregierung verabschiedete am vergangenen Mittwoch ein neues Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg. Hiermit versuchte man darauf zu reagieren, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Grundbesteuerung als verfassungswidrig einstufte. Birte Könnecke stellt in dieser Pressemitteilung dar, wieso diese Reaktion leider nicht gelungen ist. 

Die SPD im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald teilt die Meinung des Steuerzahlerbundes, dass durch diese Reform die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts gegen die bisherigen Regeln zur Grundsteuer nicht beseitigt werden.

Birte Könnecke, SPD-Kreisvorsitzende und Landtagskandidiatin im Wahlkreis Breisgau: “Auch wenn die in den Kommunen ermittelten Bodenrichtwerte für die einzelnen Wohngebiete eine Näherung an die örtlichen Begebenheiten schaffen, bietet das Modell beim genaueren Hinsehen keine Gerechtigkeit. Ein Eigentümer einer geringerwertigen Immobilie in einem ansonsten höherklassigen Wohnviertel, könnte zukünftig ein Vielfaches der bisherigen Grundsteuer bezahlen. Dies lehnen wir ab! Auch wenn der Aufwand zur Wertermittlung damit deutlich steigen würde, sollte Grün-schwarz dringend die Reißleine ziehen und das von der Bundesregierung entwickelte und von der weit überwiegenden Mehrheit der Bundesländer übernommene Modell zur Grundsteuer anwenden.”

 
 

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