Hält das Lieferkettengesetz sein Versprechen?

Veröffentlicht am 15.05.2021 in Kreisverband

Im Rahmen der letzten Vorstandssitzung sprach der Kreisvorstand mit Alexander Lüth, SPD-Mitglied, Vorsitzender der AfA Breisgau-Hochschwarzwald und Vorstand des DGB-Stadtverbands Freiburg, über das neue Lieferkettengesetz. Eine kurze Vorstellung des Gesetzesentwurfs, welcher aufgrund seines Regelungsrahmens auch in der Bundespolitik stark umstritten ist, sorgte für eine angeregte Diskussion über das Für und Wider.

Der Grundgedanke des Lieferkettengesetzes ist klar und zutiefst sozialdemokratisch. Die Lieferketten für die täglichen Konsumgüter aller Bürger:innen werden in einer globalisierten Welt immer länger. Das Lieferkettengesetz soll verhindern, dass in Teilen des Wirtschaftsprozesses zum Beispiel Kinderarbeit gefördert wird, Menschen unter unwürdigen Bedingungen arbeiten müssen oder ausgebeutet werden.  
 

Trotz dieses Grundgedankens äußerte Alexander Zweifel, ob die im Entwurf vorgesehenen Gesetzesregelungen den zu lösenden Problemen gerecht werden können. So sieht dieser erst für deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden Verpflichtungen vor. Außerdem wurden die Nachverfolgungspflichten stark eingeschränkt. So gilt diese nur für Unternehmen in der Lieferkette, die im gleichen Gewerbe unterwegs sind, wie das deutsche Unternehmen am Ende der Kette. Ein Beispiel hierfür: Verkauft H&M in Deutschland T-Shirts, die in Südostasien hergestellt werden, trägt das Unternehmen nur für die Firmen in der Kette Verantwortung, die direkt mit der Herstellung des T-Shirts beauftragt sind, nicht aber für die Arbeitsbedingungen in der Baumwollplantage oder bei ähnlichen Rohstoffzulieferern.  

Außerdem berücksichtigt der Gesetzesentwurf die Einhaltung von Umweltstandards nur marginal. Und, vielleicht das wichtigste, eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen fehlt vollständig. Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen haben keine Möglichkeit, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen. Eine Klagebefugnis für NGOs oder Privatpersonen ist sowieso nicht vorgesehen.

Die SPD muss sich vor allem die Frage stellen, ob sie damit zufrieden ist, eines der wichtigsten Wahlkampfthemen des Bundestagswahlkampfs 2017 in dieser Legislaturperiode noch auf den Weg zu bringen oder ob man zu weit von seinen eigenen Zielen abrücken musste, um dieses Gesetz so zu verabschieden. Aktuell sieht vieles danach aus, dass das Gesetz wie im Entwurf vorbereitet in den nächsten Wochen verabschiedet wird. Entscheidend war dabei sicherlich, dass eine Änderung eines Gesetzes mit dann verschärften Verpflichtungen einfacher sein kann, als Diskussionen über ein neues Gesetz. Eine progressivere Regierung ab September könnte damit dafür sorgen, dass aus der guten Idee mit mittelmäßiger Umsetzung ein echter SPD-Erfolg wird.

 
 

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