Kabinett beschließt Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienst

Veröffentlicht am 15.05.2012 in Landespolitik

Liebe Genossinnen, liebe Genossen,

auf Initiative unseres Finanz- und Wirtschaftsministers Nils Schmid hat das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienst beschlossen.

Bislang sind eingetragene Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienstrecht grundsätzlich nicht mit der Ehe gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass eingetragenen Lebenspartnern weder Ehegattenzuschlag, noch eine Hinterbliebenenversorgung oder entsprechende reise-, umzugskosten- oder trennungsgeldrechtliche Vergütungen gewährt werden. Gleichfalls betroffen ist der Beihilfebereich.

Im Koalitionsvertrag ist unter dem Motto "Gleiche Pflichten - Gleiche Rechte" das Ziel vorgegeben, eingetragene Lebenspartnerschaften in dienstrechtlichen Fragen in vollem Umfang mit der Ehe gleichzustellen.

Mit dem neuen Gesetz sollen nun künftig lesbische Beamtinnen und schwule Beamte in allen dienstrechtlichen Belangen gleich behandelt werden wie heterosexuelle Paare. Hierzu werden die ehebezogenen Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften übertragen. Die Gleichstellung soll rückwirkend ab dem 1. September 2006 erfolgen.

Liebe Genossinnen, liebe Genossen, auch durch diese Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Paaren wollen wir Baden-Württemberg ein neues, tolerantes Gesicht geben und respektvoll und weltoffen handeln. Denn Vielfalt ist für uns keine Bedrohung - sondern eine Chance!

Herzliche Grüße
eure

Katja Mast

 
 

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